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Beitragsordnung

SV Viktoria 03 Einsiedel e.V. (Viktoria) 

1. Die Festsetzung der Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit erfolgt satzungsgemäß durch die Mitgliederversammlung.

2. Der Jahresbeitrag beträgt für: 

        Erwachsene (aktiv)                            130,00 € / Jahr

        Erwachsene (passiv)                           30,00 € / Jahr

Studenten/Azubis (auf Antrag)                    80,00 € / Jahr 

        Kinder/Jugendliche                              80,00 € / Jahr

Schiedsrichter und Trainer/Übungsleiter bleiben für den Zeitraum der aktiven Ausübung beitragsfrei.

Bei Vereinseintritt nach dem 01.07. eines Jahres ist die Hälfte des Beitrages für dieses Jahr zu zahlen.

3. In gesonderten Fällen kann Mitgliedern der Beitrag auf schriftlichen Antrag ermäßigt werden.

4. Die Zahlung einer Aufnahmegebühr wird durch § 4 der Satzung geregelt. Derzeit wird keine Gebühr erhoben.

5. Der Beitrag ist am 28.02. des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Im Beitrittsjahr ist der Beitrag spätestens 4 Wochen nach Aufnahmetermin fällig.

 6. Der Mitgliedsbeitrag ist bringepflichtig. Die Mitglieder sind verpflichtet der Viktoria  eine Einzugsermächtigung zu erteilen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit den Beitrag auf das Geschäftskonto der Viktoria einzuzahlen bzw. in bar beim Schatzmeister zu entrichten.

7. Bei Zahlungsverzug bzw. Rückbelastungen von Lastschriften kann die Viktoria  Mahngebühren und Rücklastgebühren von jeweils 5,00 € erheben.

8. Diese Beitragsordnung tritt am 16.10.2018 in Kraft.

9. Die bisherige Beitragsordnung tritt mit Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft.

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